- Abstandsregelung: Innerhalb unserer Räumlichkeiten sind 2 m Abstand einzuhalten.
Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, können nebeneinander sitzen.
Zum Schutzkonzept siehe unten
Wochentag | Datum | Zeit | Ort | Gottesdienst | Liturg |
Sonntag | 07.03. | 10.45 | Ottersdorf | Gottesdienst | Pfr. Winkler |
Sonntag | 14.03. | 10.45 | Hügelsheim |
Erlebnisgottesdienst für Eltern und Kinder |
Pfr. Winkler |
Sonntag | 21.03. | 10.45 | Iffezheim | Gottesdienst | Pfr. Winkler |
Sonntag | 28.03. | 10.45 | Hügelsheim | Gottesdienst | Pfr. Winkler |
Donnerstag | 01.04. | 19.00 | Iffezheim |
Abendgottesdienst zum Gründonnerstag |
Pfr. Winkler |
Karfreitag | 02.04. | 9.30 | Iffezheim | Gottesdienst | Pfr.Winkler |
10.45 | Ottersdorf | Gottesdienst | Pfr. Winkler | ||
Karsamstag | 03.04. | 21.00 | Iffezheim |
Ökumenische Feier zur Osternacht in der kath. Kirche |
Pfr. Dafferner/ Pfr. Winkler |
Ostersonntag | 04.04. | 9.30 | Iffezheim | Gottesdienst | Pfr. Winkler |
10.45 | Hügelsheim | Gottesdienst | Pfr. Winkler | ||
Ostermontag | 05.04. | 10.00 | Ottersdorf | Gottesdienst | Pfr. Winkler |
Durch die Ausrufung der Pandemiesufe 3 gilt von nun an (18.10.2020): erneuert 25.01.2021:
- Abstandsregelung: Innerhalb unserer Räumlichkeiten sind 2 m Abstand einzuhalten.
Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, können nebeneinander sitzen.
Außerhalb unserer Räumlichkeiten, bei Gottesdiensten im Freien, sind ebenfalls mindestens 2 m Abstand einzuhalten.
- Entsprechend den Abstandsregelungen ergibt sich für unsere Gottesdienst-Räumlichkeiten folgende Teilnehmerzahlen:
Evang. Kirche Iffezheim: 14 + 14 (Personen im gleichen Haushalt)
Evang. Gemeindezentrum Hügelsheim: 11 + 9 Personen
Evang. Gemeindezentrum Ottersdorf: 11 + 8 Personen
- Die möglich einzunehmenden Plätze für Gottesdienstbesucher sind gekennzeichnet oder werden Ihnen von den MitarbeiterInnen zugewiesen.
- Höchstzahl von Gottesdienstteilnehmern ergeben sich dadurch:
In den Gottesdienstgebäuden: siehe oben (Einzelpersonen + Begleitpersonen)
Im Freien (bei Abstand von mindestens 2 m!) höchstens 200 Personen.
- Für Taufen und Trauungen gilt dasselbe. Die Tauf- und Trau-Familien werden darauf hingewiesen, dass nach Beendigung der kirchlichen Amtshandlung immer noch Versammlungsverbot im Anschluss außerhalb besteht.
- Ein Hand-Desinfektionsspender, ist am Eingang der Gottesdiensträumlichkeiten vorhanden. Die Türen möglichst offen lassen – und vor und nach jedem Gottesdienst – so auch Waschbecken / WC – zu desinfizieren.
- Einlasskontrollen / Ordnungsdienst:
Die Zulassungsbeschränkungen sind durch „freundliche, sorgsam ausgewählte und geschulte“ Personen zu kontrollieren. In Hügelsheim und Iffezheim am besten zwei Personen: eine Person kann am Eingang stehen (Abstände!), eine Person kann innen die Verteilung der Plätze anweisen. - Freundliche Einlasskontrolle bis zur Höchstzahl.
- Die Ordnungskräfte tragen Mund- und Nasenschutz! -
Alle Gottesdienstbesuchern tragen einen medizinischen Mund- und Nasenschutz!
- Auf gute Belüftung der Räumlichkeiten ist zu achten. - Die Umluftheizung in der evang. Kirche in Iffezheim ist vor dem Gottesdienst abzustellen, damit es keine Luftverwirbelungen mehr gibt.
- Auf Gemeindegesang ist zu verzichten. (Keine Gesangbücher auslegen.)
- Auf Abendmahl ist zu verzichten.
- Im Anschluss an die Gottesdienste ist auf Kaffee, Kekse etc. zu verzichten
- Die Gottesdienste sollten nicht länger sein als 30 Minuten. 16.10.2020
Da mit dem Ausrufen der Pandemiestufe 3 durch die Landesregierung zu rechnen ist und dann die zum 15.10.2020 erlassenen Corona-Verordnung für religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen greift, gelten ab sofort für die Gottesdienste und Trauerfeiern in der Evangelischen Landeskirche folgende verschärfenden Regelungen: